Die Anwaltsgebühren berechnen sich in Deutschland nach den Gebührenvorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese Gebühren entstehen grundsätzlich automatisch, sobald ein Rechtsanwalt in einer Angelegenheit tätig wird. Eine schriftliche Vereinbarung ist nicht erforderlich. Der Rechtsanwalt kann gem. § 9 RVG einen Vorschuss verlangen. Das heißt, er kann wählen, ob er die Gebühren am Anfang oder am Ende einer Tätigkeit verlangt.